Die Höhe des Unterhalts von Beate und Hans Heiß

Mehr als 400 Stichwörter zum aktuellen Unterhaltsrecht!

Die Höhe des UnterhaltsWenn es um „Die Höhe des Unterhalts“ geht, geben Beate und Hans Heiß kompetente Auskunft in ihrem Ratgeber. Zunächst ist die Frage, wer überhaupt unterhaltsberechtigt ist. Eltern schulden ihren Kindern Unterhaltsleistungen zumindest für eine Erst-, und unter bestimmten Voraussetzungen auch für eine Zweitausbildung. Nach einer Trennung ist eine Rangordnung der Kinder zu berücksichtigen, ob sie noch minderjährig oder schon volljährig sind und auch, ob es sich um eheliche oder uneheliche handelt. Eine neuerliche Ehe des Unterhaltspflichtigen entbindet ihn nicht. Für behinderte Kinder gelten Sonderregeln.

Unterhaltsansprüche haben aber auch Eltern gegen ihre Kinder, wenn sie für ihre Pflege im Heim nicht mehr aufkommen können. Und Enkel können sogar von ihren Großeltern Unterhalt einfordern. Zwei Personen gleichen Geschlechts können untereinander ebenso unterhaltspflichtig werden und selbst von einem Mörder ist entgangener Unterhalt einklagbar.

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